RUND UM DIE TEXTILPFLEGE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reinigung der uns übergebenen Textilien wird fachgerecht gemäß den Pflegeanleitung der Hersteller des Reinigungsgutes ausgeführt. Sollten verschiedene Pflegemöglichkeiten gemäß Pflegekennzeichen des Herstellers möglich sein, so wählen wir die Pflegemethode, die für die Art der Verschmutzung am besten geeignet erscheint.

Für Beschädigungen, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstanden sind, haftet der Hersteller. Befindet sich im Reinigungsgut kein Pflegekennzeichen des Herstellers, so hat uns der Kunde darauf hinzuweisen. Die trotzdem vom Kunden gewünschte Reinigung erfolgt dann auf sein Risiko.

Soweit bestimmte Leistungen von uns nicht erbracht werden können, vermittelt wir sie an einen anderen Fachbetrieb. In diesen Fall erbringen wir nur die Vermittlung als Leistung  und stehen auch nur für diese Vermittlung als Leistung ein. Für Ansprüche in diesen Zusammenhang haftet der von uns beauftragte Fachbetrieb.

 

Pflichten des Kunden

Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind (z.B. Schäden, Flecken, Art der Verschmutzung), hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den Wert des Reinigungsgutes zu informieren, soweit dieses 500€ überschreitet. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an uns zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Kugelschreiber, Kosmetikartikel (z.B.Lippenstift) sowie Papier. Für Schäden am Reinigungsgut des Kunden und am Reinigungsgut Dritter, die durch den Verbleib solcher Gegenstände verursacht wurden, haftet der Kunde, in dessen Kleidung sich die ursächlichen Gegenstände befanden.

 

Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes werden und die nicht durch eine fachmännische Warenschau zu erkennen sind. Hierzu zählen unter anderem Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüsse, Einlaufen, Imprägnierungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.

 

Rückgabe des Reinigungsgutes

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholscheins. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen. Die Abholung hat innerhalb von drei Monaten  nach den vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Nach Ablauf diese Frist haften wir nicht mehr. Das Reinigungsgut wird unabhängig davon ein Jahr aufbewahrt. In dieser Zeit nach dem dritten Monat bis zu dem Ende von einem Jahr haften wir nur, wenn der Kunde ein Verschulden des Reinigers zweifelsfrei nachweisen kann. Nach einem Jahr sind wir zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. In der Regel wird das Reinigungsgut karitativen Einrichtungen kostenlos überlassen.

 

Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut

Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe auf offensichtliche Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen und eine etwaige Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung innerhalb einer Frist von 14 Tage nach Abholung anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bereits getragene Kleidung kann nicht mehr reklamiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgut anzeigt, hat er durch Vorlage des Abholscheins oder anderweitig nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von uns und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten verwechselt, gereinigt oder auf andere Weise bearbeitet und/oder beschädigt wurde.

 

Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.

Die Haftung ist begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden (verborgene Mängel) ist ausgeschlossen. Jede weitere Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen.

Der Anspruch auf Schadenersatz umfasst den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert der Erstbeschaffung unter Abzug eines prozentualen Wertverlustes des Reinigungsgutes durch Benutzung und Zeitablauf.